Die meisten Zahnärzte versichern ihre Praxis. Sie versichern ihre Behandlungseinheiten, ihre IT, ihr digitales Röntgen und teilweise sogar ihre Kaffeemaschine im Aufenthaltsraum. Doch das mit Abstand wertvollste Wirtschaftsgut bleibt häufig unzureichend abgesichert: Die eigene Arbeitskraft.
Christian hat darüber mit Marcus Tausend gesprochen, Geschäftsführer der Tausend Finanz GmbH und spezialisiert auf die Absicherung von Zahnärzten und Ärzten.
Christian:
Marcus, wenn Du Zahnärzte fragst, was ihr größtes Vermögen ist, nennen viele ihre Praxis oder ihr Depot. Was antwortest Du darauf?
Marcus:
Dass die meisten die falsche Antwort geben.
Die wertvollste Vermögensposition eines Zahnarztes ist in aller Regel seine Arbeitskraft. Nicht die Praxis, nicht das Depot und auch nicht die Immobilie. Denn all diese Vermögenswerte wurden häufig erst durch die eigene Arbeitsleistung aufgebaut. Fällt die Arbeitskraft weg, entfällt oftmals die Grundlage für den weiteren Vermögensaufbau.
Christian:
Kannst Du das konkret beziffern?
Marcus:
Sehr einfach sogar.
Nehmen wir einen 35-jährigen Zahnarzt mit einem jährlichen Praxisgewinn von 200.000 EUR. Arbeitet dieser noch 30 Jahre bis zum Ruhestand, entsteht daraus ein zukünftiges Arbeitseinkommen von rund 6 Millionen EUR. Selbst bei deutlich niedrigeren Gewinnen kommen im Laufe eines Berufslebens regelmässig mehrere Millionen Euro zusammen.
Vor diesem Hintergrund wird schnell deutlich, warum die Arbeitskraft oftmals das größte Vermögen eines Zahnarztes darstellt.
Christian:
Viele Zahnärzte denken bei diesem Thema sofort an Berufsunfähigkeit. Ist das der richtige Ansatz?
Marcus:
Ja und nein.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist enorm wichtig. Allerdings denken viele ausschließlich an den schlimmsten Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. In der Praxis erleben wir deutlich häufiger längere Arbeitsunfähigkeiten durch Krankheiten oder Unfälle. Genau hier entstehen häufig die ersten finanziellen Probleme.
Christian:
Was passiert denn finanziell, wenn ein Praxisinhaber mehrere Monate ausfällt?
Marcus:
Die meisten unterschätzen die Auswirkungen erheblich. Während angestellte Zahnärzte zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, trifft niedergelassene Praxisinhaber der Einkommensverlust grundsätzlich ab dem ersten Tag. Gleichzeitig laufen die Kosten der Praxis weiter. Personalgehälter, Miete, Leasingraten, Versicherungen oder Darlehen interessieren sich nicht dafür, ob der Praxisinhaber gerade behandeln kann oder nicht.
Besonders kritisch wird es in Einzelpraxen. Dort sinkt der Umsatz bei längerer Krankheit häufig drastisch oder fällt sogar vollständig weg. Die laufenden Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen.
Christian:
Viele gesetzlich versicherte Zahnärzte verlassen sich auf das Krankengeld ihrer Krankenkasse. Reicht das aus?
Marcus:
In den meisten Fällen nicht. Das Krankengeld beginnt grundsätzlich erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Zudem ist die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Selbst bei hohen Einkommen orientiert sich die Leistung an der Beitragsbemessungsgrenze. Nach spätestens 78 Wochen endet die Zahlung vollständig.
Für viele Praxisinhaber entsteht dadurch eine erhebliche Einkommenslücke.
Christian:
Welche Lösung empfiehlst Du deshalb?
Marcus:
Die Absicherung der Arbeitskraft sollte aus mehreren Bausteinen bestehen. Der erste Baustein ist eine ausreichend hohe Krankentagegeld-Versicherung. Sie dient dazu, das persönliche Einkommen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu sichern.
Der zweite Baustein ist eine Praxisausfall-Versicherung. Diese übernimmt nicht das private Einkommen, sondern hilft dabei, die laufenden Praxiskosten während der Arbeitsunfähigkeit aufzufangen.
Und der dritte Baustein ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung für den Fall, dass eine Rückkehr in den Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist. Erst das Zusammenspiel dieser drei Bereiche ergibt aus meiner Sicht einen wirklich belastbaren Schutz.
Christian:
Warum wird die Praxisausfall-Versicherung aus Deiner Sicht so häufig unterschätzt?
Marcus:
Weil viele Praxisinhaber ausschließlich an ihr persönliches Einkommen denken. Die Praxis verursacht jedoch auch dann Kosten, wenn keine Patienten behandelt werden können. Das betrifft beispielsweise Gehälter, Miete, Finanzierungen oder Leasingverträge.
Gerade bei längeren Ausfällen kann dadurch eine Situation entstehen, in der zwar Rücklagen vorhanden sind, diese aber innerhalb kurzer Zeit aufgezehrt werden. Genau hier setzt die Praxisausfall-Versicherung an.
Christian:
Und wo ordnet sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung ein?
Marcus:
Sie ist die letzte Sicherheitsstufe. Während Krankentagegeld und Praxisausfall-Versicherung die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit abfedern sollen, sichert die Berufsunfähigkeits-Versicherung den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft ab.
Gerade Zahnärzte haben ein hohes Risiko, ihren Beruf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr wie bisher ausüben zu können. Schon Einschränkungen der Feinmotorik, des Sehens oder chronische Erkrankungen können die weitere Berufsausübung erheblich beeinträchtigen.
Christian:
Wir haben bisher über die Absicherung der Arbeitskraft gesprochen. Daneben gibt es aber noch ein weiteres Risiko: Was passiert eigentlich, wenn die Praxis zwar weiterarbeiten möchte, dies nach einem Brand-, Leitungswasser- oder Einbruchschaden aber gar nicht möglich ist?
Marcus:
Genau das wird auch häufig übersehen.
Selbst wenn der Zahnarzt vollkommen gesund ist und arbeiten könnte, kann ein Sachschaden den Praxisbetrieb wochen- oder sogar monatelang lahmlegen. Die Patienten können nicht behandelt werden, Umsätze brechen weg und gleichzeitig laufen viele Kosten unverändert weiter.
Für dieses Risiko gibt es die Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Sie ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten nach einem versicherten Sachschaden.
Viele Zahnärzte besitzen zwar eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung, überprüfen die Versicherungssumme jedoch über Jahre nicht mehr. Da sich Umsätze und Gewinne in erfolgreichen Praxen häufig deutlich entwickeln, besteht im Schadenfall nicht selten eine Unterversicherung. Die Folge: Der tatsächliche finanzielle Schaden wird nur teilweise ersetzt.
Au0erdem wird ein weiterer Punkt oft übersehen: Moderne Zahnarztpraxen sind heute in hohem Maße von ihrer IT und ihren digitalen Behandlungssystemen abhängig. Fällt die Praxissoftware, ein Server oder ein digitales Röntgensystem aufgrund eines Elektronik-Schadens aus, liegt häufig kein klassischer Sachschaden im Sinne der Betriebsunterbrechungs-Versicherung vor. Der daraus resultierende Umsatzausfall kann deshalb regelmäßig nur über eine ergänzende Elektronik-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgesichert werden.
Gerade in digitalisierten Zahnarztpraxen sollte deshalb nicht nur die klassische Betriebsunterbrechungs-Versicherung betrachtet werden, sondern auch geprüft werden, ob ein Elektronik-Schaden mit den daraus resultierenden Umsatzausfällen mitversichert ist.
Christian:
Dein Fazit?
Marcus:
Die Arbeitskraft eines Zahnarztes ist sein größtes wirtschaftliches Kapital. Wer dieses Kapital nicht absichert, geht oftmals ein deutlich größeres Risiko ein als bei allen anderen Praxis-Versicherungen zusammen.
Deshalb sollten Krankentagegeld-, Praxisausfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht als einzelne Produkte betrachtet werden, sondern als gemeinsames Konzept zum Schutz des wichtigsten Vermögenswertes eines Zahnarztes: seiner Fähigkeit, Patienten behandeln zu können.
Christian:
Sehr interessantes und wichtiges Thema. Vielen Dank für das Gespräch, lieber Marcus.
Kontaktdaten
Marcus Tausend
Geschäftsführer der Tausend Finanz GmbH
Taubenstraße 26
10117 Berlin
030 8100 6040
info@tausend-finanz.de
www.tausend-finanz.de