Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Nutzung der FOCUS Gesundheit Ärzteliste und der dazugehörigen Siegel ist zulässig – ein wichtiges Signal für Ärzt:innen und deren Praxismarketing.
Für viele Praxen sind Auszeichnungen wie das Siegel „FOCUS TOP Mediziner“ oder eine Nennung in der „FOCUS Gesundheit Ärzteliste“ ein wertvolles Instrument im Praxismarkerting. Die Entscheidung des OLG München vom 22.05.2025 (Az.: 29 U 867/23e) sorgt nun für mehr Rechtssicherheit und stärkt die Pressefreiheit sowie die Werbemöglichkeiten im Gesundheitswesen.
Was hat das OLG München zur Zulässigkeit der Ärzte-Siegel entschieden?
Das OLG hob ein früheres Urteil des Landgerichts München I vom 13.06.2023 (Az.: 4 HK O 14545/21) auf, das die FOCUS Ärzte-Siegel noch als unzulässig eingestuft hatte. Das neue Urteil stellt klar: Die Verwendung der FOCUS Ärzte-Siegel ist nicht irreführend und somit rechtlich zulässig. Ärzt:innen dürfen die Auszeichnungen aus der FOCUS Gesundheit Ärzteliste weiter zu Werbezwecken für ihr Praxismarketing nutzen – vorausgesetzt, sie kommunizieren die Kriterien transparent.
Welche Bedeutung hat das Urteil für Ärzt:innen?
Für Ärzt:innen bedeutet dieses Urteil vor allem eins: Klarheit und Rechtssicherheit. Wer ein FOCUS-Siegel erhält, darf es weiterhin nutzen – als sichtbares Qualitätsmerkmal auf der eigenen Website, in Social Media oder auf dem Praxisschild. Wichtig: Die Nutzung ist kostenpflichtig und die Methodik muss transparent dargestellt werden.
Was sollten Ärzt:innen bei der Werbung mit FOCUS Siegeln beachten?
Als Agentur für Praxismarketing empfehlen wir:
- Transparente Kommunikation: Erklären Sie, wofür das Siegel steht und wie die Auswahl erfolgt.
- Keine Übertreibung: Das Siegel darf nicht als behördlich geprüft oder gesetzlich geschützt dargestellt werden.
- Verlinkung auf die Methodik: Nutzen Sie auf Ihrer Website eine Verlinkung zur offiziellen Erläuterung der Bewertungsgrundlagen.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Aktuell handelt es sich um eine Entscheidung in zweiter Instanz. Ob eine Revision zum BGH erfolgt, bleibt abzuwarten. Faktisch sorgt das Urteil aber schon jetzt für mehr Handlungssicherheit im Praxismarketing mit dem FOCUS Siegel.
Fazit: Ein starker Impuls für modernes Praxismarketing
Für viele Patient:innen sind Auszeichnungen wie „FOCUS TOP Mediziner“ ein Orientierungspunkt bei der Wahl ihrer ärztlichen Versorgung. Die Entscheidung des OLG München stärkt Ärzt:innen darin, solche objektiv wahrgenommenen Qualitätssiegel gezielt in der Außenkommunikation einzusetzen.
Bei Finke Praxismarketing sehen wir in der rechtssicheren Integration von Gütesiegeln – und somit auch der FOCUS Gesundheit Ärzteliste – ein wirkungsvolles Instrument zur Positionierung Ihrer Praxis im Wettbewerbsumfeld. Gerade in Verbindung mit Praxis-Website, SEO, Google-Bewertungen und Social Media entfaltet das Siegel seine maximale Wirkung.
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