FAZ „TOP Zahnarzt 2027“: Was steckt dahinter – und lohnt sich das Siegel?

Am 14. Oktober 2026 erhielten ausgezeichnete Zahnarztpraxen eine Glückwunsch-Mail: Ihre Praxis sei in der F.A.Z. als „TOP Zahnarzt 2027“ ausgezeichnet worden. Anbei eine Sonderbeilage, eine Infomappe und der Hinweis auf Siegel, Urkunde und Trophäe. Auch bei uns kam prompt die Frage an: Ist das echt – oder Fake?

Die kurze Antwort: Die Auszeichnung ist echt. Ob sich der Kauf des Siegels lohnt, ist eine andere Frage. Wir ordnen ein.

Wer vergibt die Auszeichnung?

Hinter „TOP Zahnarzt 2027“ stehen das F.A.Z. Institut und die QuantiQuest Research & Consulting GmbH aus München. Das F.A.Z. Institut ist eine Tochtergesellschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, aber nicht die Redaktion der Zeitung. Die Beilage vom 14. Oktober 2026 ist entsprechend als „Anzeigensonderveröffentlichung“ gekennzeichnet. Dieselbe Kooperation vergibt bereits Auszeichnungen wie „TOP Anwalt“ und „TOP Berater“.

Wichtig: Wer auf der Liste steht, zahlt dafür nichts. Kosten entstehen erst, wenn die Praxis das Siegel in ihrer Werbung nutzen möchte.

Wie wurden die Praxen ausgewählt?

Die Methodik ist in der Beilage offengelegt:

  • Ausgangspunkt waren rund 55.000 Zahnarztpraxen, recherchiert über Webverzeichnisse wie Google Business Profile.
  • In die Vorauswahl kam, wer mindestens 20 Bewertungen mit einem Durchschnitt von mindestens 4,5 Sternen hatte. Das traf auf rund 17.000 Praxen zu.
  • Ein Sprachmodell wertete rund 700.000 Patientenbewertungen aus, und zwar in vier gleich gewichteten Kategorien: wahrgenommene Behandlungsqualität, Freundlichkeit und Empathie, Service, Gesamtzufriedenheit.
  • Der Gesamtscore setzt sich zu 80 Prozent aus diesen Kategorien und zu 20 Prozent aus dem Google-Sterne-Durchschnitt zusammen.
  • Ausgezeichnet wurden Praxen unter den ersten 2.000 Plätzen mit mindestens 95 von 100 Punkten.

Der Anbieter weist selbst darauf hin: Eine Prüfung der individuellen Behandlungsqualität erfolgt nicht. Im Kern ist „TOP Zahnarzt 2027“ also eine sorgfältige Auswertung dessen, was Patienten online über eine Praxis schreiben – auf Google und anderen Bewertungsportalen.

Was kostet das Siegel?

Laut der Angebotsseite von QuantiQuest (Stand: 14. Oktober 2026, alle Preise zzgl. MwSt.):

LeistungPreis
Siegellizenz, 12 Monate, Einmalzahlung2.500 €
Siegellizenz im Abo, mind. 12 Monate220 € pro Monat (die Bestellseite nennt 329 €)
Premium-Profil auf topzahnarzt.faz.net949 €
Gerahmte Urkunde690 €
TrophäePreis auf Anfrage

Wer das volle Paket bucht, landet ohne Trophäe bei grob 4.100 bis 5.600 Euro netto pro Jahr. Die Nutzungsrechte gelten jeweils für zwölf Monate.

Der Vergleich: FOCUS-Ärzteliste

Das Modell ist nicht neu. „Focus Gesundheit“ veröffentlicht seit Jahren eine Ärzteliste, darunter auch für zahnmedizinische Fachgebiete wie die Kieferorthopädie. Ausgezeichnete Praxen können ein Siegel lizenzieren; Berichten zufolge kostete die Lizenz in den Jahren 2020 und 2021 rund 2.000 Euro pro Jahr.

TOP Zahnarzt 2027 (F.A.Z. Institut)FOCUS-Ärzteliste
GrundlageOnline-Patientenbewertungen, Google-Sterne, Praxis-Selbstauskunftu. a. Kollegenempfehlungen, Reputation, Patientenbewertungen, Selbstauskunft
Eintrag in der Listekostenloskeine Angabe gefunden
Siegellizenz pro Jahrab 2.500 € nettorund 2.000 € (Berichte zu 2020/2021)
Hinweis auf Grenzen im Siegelja: „Keine Prüfung der individuellen Behandlungsqualität“laut BGH-Berichterstattung: Kriterien im Logo nicht erkennbar

Der auffälligste Unterschied: Das F.A.Z.-Siegel nennt die Grundlage und ihre Grenzen direkt auf dem Siegel selbst und verweist per QR-Code auf die Methodik.

Die rechtliche Lage – vorsichtig eingeordnet

Die Wettbewerbszentrale geht seit einigen Jahren gerichtlich gegen die FOCUS-Siegel vor. Ihr Vorwurf: Die Siegel wirkten wie ein objektives Prüfzeichen, beruhten aber zu einem guten Teil auf subjektiven Einschätzungen und Selbstauskünften.

Der Weg durch die Instanzen:

  • Das Landgericht München I gab der Wettbewerbszentrale 2023 recht.
  • Das Oberlandesgericht München sah es 2025 anders.
  • Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 2026 (Az. I ZR 130/25) das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Er stellte klar: Für bezahlte Siegel mit Gesundheitsbezug gelten strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit, und zwar beim Testverfahren ebenso wie bei der Gestaltung des Logos. Ergeben sich aus dem Verfahren Einschränkungen für die Aussagekraft, muss das erkennbar sein.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Verfahren richtet sich gegen den Anbieter der Siegel, nicht gegen die Praxen, die sie nutzen.

Was heißt das für Sie? Die Nutzung eines lizenzierten Siegels ist nach unserem Kenntnisstand nicht grundsätzlich untersagt. Die Rechtsprechung zeigt aber eine klare Richtung: Gesundheitswerbung soll nicht mehr versprechen, als hinter ihr steckt. Das F.A.Z.-Siegel enthält dazu bereits einen Hinweistext. Wer ein solches Siegel einsetzt, sollte es deshalb so verwenden, wie der Anbieter es vorgibt, und es nicht als Qualitätsbeweis für die Behandlung darstellen. Bei Unsicherheit lohnt ein kurzer Blick in die Berufsordnung Ihrer Kammer oder eine rechtliche Beratung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Lohnt sich das Siegel?

Unsere Einschätzung für die meisten Praxen: eher nicht.

  1. Die Grundlage haben Sie schon. Das Siegel bestätigt im Wesentlichen sehr gute Google-Bewertungen. Diese sehen Patienten bei ihrer Suche ohnehin – kostenlos und tagesaktuell.
  2. Die Exklusivität ist begrenzt. Bis zu 2.000 Praxen bundesweit können ausgezeichnet werden. Allein in Bochum stehen elf Praxen auf der Liste.
  3. Patienten suchen anders. Wer einen Zahnarzt sucht, tut das nach unserer Erfahrung häufig über Google oder Google Maps, nicht über eine Zeitungsbeilage.
  4. Das Budget wirkt anderswo stärker. 2.500 bis 5.600 Euro im Jahr sind in Google Ads, in einem gepflegten Google-Unternehmensprofil oder in einer gezielten Bewertungsstrategie oft gezielter und vor allem messbar eingesetzt.

Es gibt Ausnahmen. Wenn Sie die Urkunde gern im Wartezimmer zeigen oder in Stellenanzeigen mit der Auszeichnung um Personal werben möchten, kann die Einmalzahlung ohne Abo eine überlegte Entscheidung sein. Klären Sie vorher, was genau im Paket enthalten ist.

Fazit

„TOP Zahnarzt 2027“ ist kein Fake, sondern eine Auszeichnung mit offengelegter Methodik – verbunden mit einem kostenpflichtigen Lizenzangebot. Freuen Sie sich über die Bestätigung: Sie zeigt, dass Ihre Patienten zufrieden sind. Ob Sie dafür zusätzlich bezahlen, sollten Sie nüchtern gegen andere Marketingmaßnahmen abwägen.

Sie haben ebenfalls eine solche Mail erhalten und sind unsicher? Sprechen Sie uns an – wir schauen gemeinsam, was für Ihre Praxis sinnvoll ist.

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